FÜR ÄRZTE
Ärzte, die eine Heilmittelbehandlung verordnen können, sind Haus- und Allgemeinärzte, Kinderärzte, Lungenfach- und HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen und Psychiater. Diese Ärzte verordnen über die Verordnung Muster 14, http://www.dba-ev.de/Informationen/Therapie/Aerzte/Verordnungs-Muster.php gemäß der Heilmittelrichtlinien http://www.dba-ev.de/Informationen/Therapie/Aerzte/Heilmittel-Richtlinie.php oder über ein Privatrezept für Privatpatienten. Bitte nutzen Sie folgende Ausfüllhilfe: http:/www.heilmittelkatalog.de/logovordruck.html.
Zahnärzte und Kieferorthopäden können über das rosafarbene Muster 16 eine Heilmittelbehandlung verordnen.
Indikationsschlüssel nach dem Heilmittelkatalog finden Sie unter folgendem Link: http:/www.heilmittelkatalog.de/logo.
FÜR PATIENTEN/ KLIENTEN
Kostenübernahme, private Kostenvereinbarung
Die Kosten für verordnete Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie eine Verordnung Ihres Arztes (Hausarzt, Internist, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe) auf einem vorgeschriebenen Verordnungsblatt (z. Zt. Muster 14) vorlegen. Muster 16 für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die Leistungen sind grundsätzlich auch von privaten Krankenkassen anerkannt.
Die Klientel umfasst alle Altersgruppen. Patienten ab dem 18. Lebensjahr zahlen den z. Zt. gültigen Eigenanteil und eine Verordnungsgebühr.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer privaten Behandlungs-/ Coachingvereinbarung für:
- Stimm-/ Sprechcoaching
- Atemschulung / Atemtherapie
- Gestalt-Körpercoaching
- Einzel-Aufstellung
Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen, falls wir nicht persönlich zu erreichen sein sollten. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück. Sie erhalten von uns gerne eine kurze Beratung - auch zum persönlichen Kennenlernen. Denn die Chemie sollte stimmen.