FÜR PATIENTEN/ KLIENTEN
Kostenübernahme, private Kostenvereinbarung
Die Kosten für verordnete Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie eine Verordnung Ihres Arztes (Hausarzt, Internist, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe) auf einem vorgeschriebenen Verordnungsblatt (z. Zt. Muster 13) vorlegen. Muster Z13 für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Die Leistungen sind grundsätzlich auch von privaten Krankenkassen anerkannt.
Die Klientel umfasst alle Altersgruppen. Patienten ab dem 18. Lebensjahr zahlen den z. Zt. gültigen Eigenanteil und eine Verordnungsgebühr.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer privaten Behandlungs-/ Coachingvereinbarung für:
- Stimm-/ Sprechcoaching
- Atemschulung / Atemtherapie
- Gestalt-Körpercoaching
- Einzel-Aufstellung
Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen, falls wir nicht persönlich zu erreichen sein sollten. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück. Sie erhalten von uns gerne eine kurze Beratung - auch zum persönlichen Kennenlernen. Denn die Chemie sollte stimmen.
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